Herzlich Willkommen!
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Ursula Sabisch, Rübenkoppel 1, 23564 Lübeck, Germany
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Z. Hd. Frau Dr. Ursula von der Leyen
Alexanderplatz 3
10178 Berlin
Lübeck, 23. Oktober 2008
The free English translation you may find here!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Herrschaften von Politik, Wirtschaft, Kultur und Soziales, sehr geehrte Frau Dr. Ursula von der Leyen,
da Sie als Politiker und Politikerinnen versuchen, mit „der Zeit“ zu gehen und entsprechende Regelungen besonders in der Familienpolitik treffen, möchte und muss ich Sie heute an einem Donnerstag mit aller Härte und Strenge in Ihre Schranken verweisen.
Für unseren und für jeden anderen kapitalistischen Staat wird es allerhöchste Zeit, die Notbremse zu ziehen und sich endlich daran zu orientieren, was uns als Menschen bereits seit 2000 Jahren als Gesetzesgrundlage zugrunde gelegt wurde. Da Sie, Frau Dr. Ursula von der Leyen im Begriff sind, die Kinderkrippen durchzusetzen, möchte ich mich nun ebenfalls durchsetzen und den Vergleich hiermit anstellen, damit jeder hochgeputschte Politiker begreift, dass sich ein Führungswechsel einstellen wird!
Von den Milliardenbeträgen möchte ich nun nicht unbedingt schreiben; das sind Summen, mit denen Menschen eigentlich nicht zu wirtschaften haben, da niemand, kein Mensch, diese Zahlen real umsetzen kann, doch durch Ihre Zahlungen an die Banken nun ganz offensichtlich geworden ist, dass Sie ganz einfach über etwas entscheiden, wovon Sie im Grunde nichts mehr verstehen. Das Gleiche gilt auch für die Einführung von Kinderkrippen im großen Stil, wobei es schon für Mütter ermöglicht wurde, das Kleinkind bereits im Alter von 3 Jahren, sollte es bereits trocken sein, an den Kindergarten und somit in die Obhut anderer abzugeben.
So läuft das nicht; nicht hier und in naher Zukunft auch nicht mehr anderswo, zumindest nicht, wenn meine Person diese Geschäfte übernehmen sollte! Wohin wollen Sie eigentlich und was wollen Sie aus unseren Kindern unseren Nachkommen machen?
Wenn beispielsweise ein Kind bis hin zu einem Alter von ungefähr 5 Jahren in die Obhut einer „Ziehmutter“ abgegeben wird, dann ist das Kind direkt und nicht indirekt dieser Person ausgeliefert. Die leibliche Mutter selbst kann somit nicht sehen und beobachten, was das Kind erlebt und versteht*, worüber es sich freut oder warum es gerade weint.
Dieses übernimmt alles eine andere Frau oder eine Mutter mit eigenen Kindern und trifft die entsprechenden Entscheidungen über das Kind. Nun kann es eine sehr gut ausgebildete oder eine herzensgute Frau sein, die das Kind übernommen oder sogar noch weitere Kinder hinzugenommen hat, damit sie auch einen kleinen Verdienst vorweisen kann, wobei die Leistung dieser Aufgabe in keiner Relation zur Bezahlung stehen wird, sollten diese „Ziehmütter“ sich mit den Kindern beschäftigen, die ihnen anvertraut worden sind.
Und nun kommen wir auf den Punkt:
Wenn es zum Beispiel Streitigkeiten über Besitzansprüche unter den Babys oder Kleinkindern gibt, dann muss die „Ziehmutter“ entscheiden, wer sein Recht erhält und wer von den Kindern das Spielzeug wieder zurückgeben muss. Eine Ziehmutter mit eigenen Kindern kommt nun in die Zwickmühle, denn was soll sie tun? Soll sie das Spielzeug allen beiden Kleinkindern wegnehmen, auch dem Kind, welchem das Spielzeug gehört? Soll sie es lieber dem „Ziehkind“ geben, damit sie mit gutem Gewissen der Mutter gegenübertreten kann? Soll sie es ihrem eigenen Kind geben, wenn das Spielzeug dem eigenen Kind gehört, aber sie dann riskieren muss, dass, wenn sich diese Vorfälle häufen, das Ziehkind nicht mehr gerne zu ihr kommen wird oder mit dem Weinen nicht mehr aufhören kann?
Soll sie es ihrem Kind wegnehmen, wenn es nicht ihrem Kind gehört und es dem Ziehkind geben und wenn ja, was geschieht dann eigentlich zwischen Mutter und Kleinkind oder Baby, wenn sich diese Vorfälle häufen?
Was geschieht eigentlich mit den Kindern in der Krippe und im Kindergarten, wenn ein Kind das andere durch eine Infektionskrankheit ansteckt und wie häufig kommt es eigentlich vor, dass aus dem Kindergarten die Infektions- und Kinderkrankheiten mit geballter Konzentration kommen? Na, da haben wir ja genügend gute Medikamente, denn auf die Entwicklungsstufe eines Kindes kommt es doch wohl nicht an, nicht wahr?
Die Möglichkeit, ein Kind, das mit Medikamenten vollgepumpt ist, aber trotzdem* nicht im Bett bleiben muss, kann man nutzen und das Kind dann doch auch an die Krippe, an die Ziehmutter oder an den Kindergarten abgeben, denn schließlich wird einem der Arbeitsplatz nicht hinterher geworfen, nicht wahr und außerdem hat man nicht das "Generve" mit dem Kind, das ist doch wirklich praktisch? Es genügt doch schon, wenn man am Nachmittag das Kind wieder übernimmt oder etwa nicht?
Was ist eigentlich, wenn ein ganz besonders schönes Kind an den Kindergarten abgegeben wird und eine Kindergärtnerin sich solch ein Kind selbst gewünscht hätte, es aber nicht ihr gehört? Was ist eigentlich, wenn ein Kind nicht besonders hübsch ist und dazu auch noch ungezogen oder ist es dann unerzogen?
Was ist eigentlich, wenn gerade der Vater die Familie verlässt und die Ehe auseinandergeht, das Kind aber bereits beide Eltern benötigt, da es bereits alt genug ist und den Vater als Elternteil eingeordnet hat und dann die Mutter „das sinkende Schiff“ beziehungsweise den Hausfrauenstand verlässt, was für ziemlich jedes ältere Kind gleichermaßen zutreffen wird?
Nach dem Motto:
Unterm Strich zähle ich, nicht wahr?
Mein Kind ist dann auf das Leben vorbereitet, es kann seine Ellenbogen benutzen und ist selbstbewusst genug, um sich schon mit 3 Jahren durchzusetzen! Mein Kind soll sich nicht unterkriegen lassen, es soll nicht zur Seite gehen, wenn ihm jemand entgegenkommt. Der andere soll Platz machen, denn mein Kind ist dominant, es ist geschaffen für eine Führungsposition, nicht wahr? Mein Kind hat die besten Voraussetzungen für eine Karriere. Es könnte vielleicht ein Unternehmer werden oder Schauspieler, denn es hat schon in den ersten Jahren seines Lebens Disziplin und Pflichtgefühl kennengelernt und so ist für die schulischen Leistungen vorgesorgt; es ist gut vorbereitet und nicht so ein zurückgebliebenes Bauerntrampel!
Und nun komme ich und rate Ihnen gut, unverzüglich zur Besinnung zu kommen,
besser heute als morgen!
Ein Kind gehört in der Regel bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in die Obhut seiner Mutter und seines Vaters.
Es kann dann anschließend in einen Vorschulkindergarten kommen und hat dort 2 Jahre Zeit, den Vorschulkindergarten zu verlassen, wobei dafür vorgesehene Lehrkräfte diesen Part zu übernehmen haben, indem sich das Praktikum eines volljährigen, auf Eignung geprüften Lehrkörpers dafür anbieten würde und diese die Kinder für maximal 3 – 4 Stunden täglich beaufsichtigen sollten, um die nötigen Entscheidungen treffen zu können, wobei erneut festgelegt wird*, dass das Volljährigkeitsalter in der Regel mit dem 21. Lebensjahr erreicht ist.
Sollte sich „dieser erkrankte Schweinestall, sprich das Umfeld der Kinder*" durch die Medien oder Geschäfte, durch das Spielzeug und so weiter säubern und sich die Anzahl der sprach- und verhaltensgestörten Kinder sehr stark reduzieren, dann ist eine Vorschule nicht mehr notwendig und nicht mehr an der Tagesordnung! Ein Kind kann sich im Alter von 5 Jahren bereits mitteilen und ist somit auf der sicheren Seite, wenn es regelmäßig an andere abgegeben wird, da notfalls die Eltern eingreifen können, wenn dem Kind in irgendeiner Form Unrecht geschieht.
Jede Hausfrau und Mutter hat nicht nur Pflichten, sondern das Recht auf ein Entgelt für die Mutterpflichten und Hausfrauentätigkeiten. Jede Mutter und Ehefrau hat das Recht auf den Schutz in einer Familie und somit ist sie durch die Ehe zu schützen, indem Ehebruch strafrechtlich zu verfolgen ist, wobei mit hohen Freiheitsstrafen zu rechnen sein wird!
Der Geschlechtsverkehr vor der Ehe ist untersagt; sollte jedoch widerrechtlich gehandelt werden und ein Kind aus der Verbindung gezeugt sein, ist auf eine Heirat zu drängen, anderenfalls bleibt der leibliche Vater lebenslänglich für das Kind in finanzieller Hinsicht verantwortlich.
Eine Erziehung der Kinder ohne den Glauben an Gott oder die Erziehung in eine unwahre Religionslehre ist streng verboten und ist ausschließlich der einzige Grund, eine Mutter von Ihrem Kind rechtlich** durch die wahre Geistlichkeit** trennen zu dürfen und es anderen Eltern anzuvertrauen. Jedes junge Mädchen hat ein Recht auf eine Ausbildung und besonders auch auf den passenden Schulabschluss. Fernstudien sind vom Staat entsprechend zu fördern, damit die Mutter ihr Kind nicht in fremde Hände abgeben kann.
Jede junge Mutter hat das Recht auf Hilfe, besonders durch ihre Eltern und Schwiegereltern. Jede Mutter und Hausfrau behält lebenslänglich das Recht auf den Besuch einer Abendschule und auf einen Arbeitsplatz, der ausschließlich für Frauen vorgesehen ist, wenn sie ihre Tätigkeit als Mutter dadurch nicht einschränken oder vernachlässigen muss. Sollten Sie als Politiker und Politikerinnen weiterhin versuchen, in Regelungen einzugreifen, die unantastbar sind und von denen Sie nicht genug verstehen, dann lernen Sie mich kennen! Des Weiteren möchte ich besonders Ihnen, , .......................
Sie haben noch Zeit, es an Ihren Enkelkindern gut zu machen und die politischen Geschäfte mit Leuten zu teilen, denen Sie als Frau gerne beratend zur Seite stehen dürfen, nämlich ausschließlich den Männern! Das Gleiche gilt in abgeschwächter Form für Frau Merkel, welche ich sehr zu schätzen weiß und auf Ihre Leistungen auf der politischen Bühne nicht verzichtet werden kann, wobei Frau Merkel ganz sicher für Ihre Position vorgesehen ist.
Sollte das „alberne Kasperle Theater“ beendet werden, dann wird Frau Merkel dem* Kanzler unterstellt, welcher ebenfalls für dieses Amt bestimmt ist, da länderübergreifend gehandelt werden muss!
Auch erbitte ich mir für eine Zukunft etwas mehr Respekt vor einem Geistlichen der Römisch Katholischen Kirche aus; niemand aus Ihren Reihen hat in diesen „Sphären“ das Recht auf einen Widerspruch; das ist nur dem Kaiserpaar als auch dem König vorbehalten, ansonsten gib`s was hinter die Ohren oder auf den Blanken!
Mit freundlichen Grüßen
PS: Niemand** hat in eine Vater-Mutter-Kind-Beziehung einzugreifen, sondern diese gesetzlich zu schützen, damit die wahre Kinderarmut in den kapitalistischen Staaten nicht noch größer wird! Es liegen diesbezüglich genügend Schreiben vor, doch einiges kann auch in die Wege geleitet werden, ohne dass der „Überdimensionale-Bereich“ in Anspruch genommen werden muss! Natürlich wird jeder auch die Bemühungen von Fr. Ursula von der Leyen erkennen können und zu schätzen wissen, jedoch das eigentliche Ziel ist weit verfehlt.
www.ursulasabisch.netsempress.net OMEGA +00XXVVOOIIIILLXX
**12.07.2019 Dokument überprüft und ergänzt. / 18.09.2023 erneut überprüft und leicht korrigiert.*
Merke:
Frau Ursula von der Leyen darf gerne im Europaparlament tätig werden, aber nur, wenn auch sie ihre schweren, verursachten Fehler besonders als Familienministerin zumindest europaweit und unverzüglich wie durch meine Person eingefordert und durch kostbare Dokumente meiner Person hinterlegt, entsprechend umfangreich korrigiert!
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Familienminister
Das Gleiche gilt selbstverständlich und ganz eindringlich zumindest für die nachfolgenden und derzeitigen Familienministerinnen!
Es kann nicht sein, dass beispielsweise Kinder jahrelang auf Campingplätzen missbraucht werden und eine Mutter und ein Vater der betroffenen Kinder nichts davon bemerkt haben!
Das kann nicht mehr wahr sein mit Ihrer Familienpolitik!
Suchen Sie und Ihresgleichen sich bitte eine Beschäftigung, von der Sie etwas mehr verstehen werden, besonders dann, wenn Sie zurzeit vorrangig als Mutter und Hausfrau für Ihre Kinder vorgesehen sind!
Räumen Sie nach getaner, das heißt oben genannter und vorgeschriebener Arbeit unverzüglich Ihre derzeit eingenommenen Plätze und vergessen Sie besser nicht für diese gebotene Möglichkeit zu danken!
Frau Merkel bleibt bitte so lange wie möglich und nach ihrem eigenen Ermessen diesbezüglich auf der politischen Bühne als eine sehr hohe Diplomatin tätig. Sie sollte schnellstmöglich durch einen Kanzler meiner Person abgelöst werden! (Nicht mehr relevant!)*
PS: Die derzeitigen Kitas und gruppenweise die Kindergärten werden bitte unverzüglich für die Vater-Mutter-Kind-Beziehungen und Großeltern-Kind-Beziehung* als auch für die aktuellen Bildungszwecke der Erziehungsberechtigten eingesetzt und genutzt werden müssen!
18.09.2023*